Verein zur Förderung der Ambulanten Chirurgie

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05.12.2016

Chirurgische Weiterbildung: Wir brauchen den Generalisten ebenso wie den Spezialisten!

Pressemitteilung des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC) vom 5.12.2016 (aus: www.bncev.de)

Hamburg, 5. Dezember 2016. „Generalisten sind für die Versorgung in der Fläche unverzichtbar – Fachärzte für Innere Medizin und Allgemeinchirurgie zur Versorgung in der Fläche unbedingt erhalten.“ Diese Forderung hat jüngst die 130. Hauptversammlung des Marburger Bundes erhoben (130. HV 2016, Beschluss Nr. 15). Sie bezieht sich auf die anstehenden Änderungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) in den Gebieten Innere Medizin und Chirurgie, bei denen Schritte zu immer stärkerer Spezialisierung geplant sind – zulasten einer fachlich breit aufgestellten Weiterbildung.

Neuer Zuschnitt des Fachgebiets Chirurgie gefährdet die Versorgung

Der BNC schließt sich der Forderung des Marburger Bundes insoweit an. Ein zukünftiger Allgemein- und Viszeralchirurg muss die Möglichkeit erhalten, auch unfallchirurgische Inhalte zu erwerben – einschließlich der Skelettradiologie –, um sinnvoll in der Niederlassung arbeiten zu können. Der BNC-Vorsitzende Dr. Christoph Schüürmann warnt seit geraumer Zeit vor den fatalen Folgen der geplanten MWBO-Änderung auf die flächendeckende chirurgische Versorgung der Bevölkerung. So ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass der bisherige „Facharzt für Allgemeine Chirurgie“ in der neuen MWBO abgeschafft wird. Angehende Chirurgeninnen und Chirurgen müssen sich dann von Anfang an entscheiden, ob sie den „Facharzt für Allgemeine und Viszeralchirurgie“ (ohne Elemente der Knochenchirurgie), den „Facharzt für Orthopädie/Unfallchirurgie“ (nahezu nur Elemente der Knochenchirurgie) oder andere Weiterbildungssäulen in der Chirurgie (etwa Kinderchirurgie oder Plastische Chirurgie) anstreben. Dr. Schüürmann sagt dazu: „Wir konnten in den Beratungen der gemeinsamen Weiterbildungskommission zwar erreichen, dass ein ‚flexibles  Jahr’ eingerichtet wird, in dem sich Weiterbildungsassistenten frei für jedes Gebiet der Medizin entscheiden können. Wer den Weg der Viszeralchirurgie einschlägt, könnte in seinem freien Jahr also z. B. Orthopädie/Unfallchirurgie auswählen. Doch dies wird die grundsätzlichen Probleme der frühen Spezialisierung nicht lösen. Außerdem ist das alles bislang ein Entwurf.“

MWBO-Novelle macht Generationenwechsel in den Praxen unmöglich

Dr. Schüürmann erklärt weiter: „Ein ‚Facharzt für Allgemeine Chirurgie’ nach der bisherigen MWBO verfügt sowohl über viszeralchirurgische als auch über unfallchirurgische Kenntnisse. Er kann zum einen diagnostische und konservative therapeutische Maßnahmen sowie Eingriffe im Bauchraum, an inneren Organen und an Weichteilen durchführen. Zum anderen kann er Frakturen konservativ und operativ  behandeln, bestimmte Osteosynthesen durchführen und später die eingebrachten Implantate wieder entfernen. Dieses breite Spektrum an Kenntnissen und Fähigkeiten ist für die Arbeit als niedergelassener Chirurg in der Fläche auch dringend erforderlich. Die mit der geplanten neuen MWBO forcierte Spezialisierung steht diesen Anforderungen aus der Praxis diametral entgegen.“ Hinzu kommt, dass die derzeit niedergelassenen Chirurgen ganz überwiegend nach der MWBO von 1993 zu chirurgischen Generalisten ausgebildet wurden und teilweise sogar noch werden (Facharzt für Chirurgie, Schwerpunkt Unfallchirurgie). „Wenn diese Kolleginnen und Kollegen sich in den Ruhestand verabschieden, gibt es im Grunde keine geeigneten Nachfolgerinnen und Nachfolger mehr für sie – weder  praktisch, noch zulassungsrechtlich. Auch ohne die Änderung der MWBO ist es schwierig  genug, in ausreichender Zahl Nachwuchs für unsere chirurgischen Praxen zu finden. Wir brauchen daher keine MWBO-Novelle, welche die Fortführung von chirurgischen Praxen zusätzlich erschwert oder gar unmöglich macht. Wird hier nicht gegengesteuert, fehlen Allgemeinchirurgen künftig nicht nur in der Niederlassung, sondern – was immer wieder vergessen wird – auch in den Krankenhäusern! Dann werden Doppelbesetzungen hermüssen, die niemand bezahlen will oder kann.“

Über den BNC:

Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 25 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politikern, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.




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