Verein zur Förderung der Ambulanten Chirurgie

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01.04.2017

Verbrennungen-Verätzungen-Erfrierungen

Matthias Beck | 12. Geraer Symposium Ambulante Chirurgie | 01.04.2017 | Kommunikationszentrum der Sparkasse Gera-Greiz


Es gibt 20.000 Patienten mit thermischen Verletzungen jährlich in Deutschland, davon sind 4.000 stationär behandlungspflichtig. Über 2/3 der Unfälle passieren im häuslichen Bereich. Die Indikationen zum Transfer des Verletzten in ein Brandverletztenzentrum steht bei Patienten im Alter von 0-16 und über 60 Jahren, allen Patienten mit Verbrennungen an Gesicht, Hals, Händen, Füßen, Axillae, über großen Gelenken, in der Anogenitalregion, alle Patienten mit Elektrounfällen, bei Verbrennung mit mechanischer Begleitverletzung, Inhalationstrauma oder bei vorbestehenden Begleiterkrankungen, ab 15% zweitgradig und ab 10% drittgradig verbrannter Körperoberfläche. Verätzungen werden behandelt wie Verbrennungen. An der Haut wird die kontaminierte Kleidung entfernt, Wunden mit klarem Wasser gespült, ätzende Substanz abgetupft, ein keimfreier Verband angelegt. Das Auge wird mit klarem Wasser gespült im Abstand von 10 cm von innen nach außen. Bei Verätzungen mit Kalk darf KEIN  Wasser verwendet werden! Bei Verätzungen der Speiseröhre werden kleine Schlucke Wasser verabreicht, dabei nicht erbrechen lassen! Erfrierungen sind pathophysiologisch Gewebeschädigung durch Ausbildung von Eiskristallen. Unterschiede zu Verbrennungen sind u.a. schnelleres Einsetzen der Angiogenese und ein geringer ausgeprägter, dafür länger anhaltender Entzündungsprozess. Therapeutisch sind schwere Begleitverletzungen auszuschließen, weitere Kälteexposition in geschützter Umgebung muss vermieden, nasse Kleidung entfernt werden. Ibuprofengabe (Anti-Prostaglandin-Effekt/ Analgesie) ist hilfreich. Beim Wechsel von Erfrieren und Auftauen können Thrombosen und Ischämien entstehen, deswegen keine direkte Wärmeapplikation, kein Reiben in ungesicherter Umgebung! Auch der Erfrierungspatient gehört letztendlich in ein Brandverletztenzentrum.



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